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Fr, 19.09.2014 | Nazitäter. Nazirichter. Über das Massaker von Sant’Anna di Stazzema und die juristische Verfolgung von NS-Verbrechen

Mitschnitt der Diskussion vom 19.09.2014 mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke und Ingo Müller im Golem.

Gabriele Heinecke vertritt die Überlebenden des Kriegsverbrechens und ist Mitherausgeberin des im August bei Laika erschienenen Buches »Das Massaker von Sant’Anna di Stazzema.« Sie berichtet über das konkrete Verfahren und die langjährige Verweigerungshaltung der deutschen Justiz. Sie Ingo Müller haben wir gebeten, auf genereller zu den Naziverstrickungen der deutschen Justiz zu referieren. Sein 1987 publiziertes Standardwerk zum Thema: »Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz« liegt seit diesem Jahr bei der Edition Tiamat in einer überarbeiteten Neuauflage vor. Es moderiert der Hamburger Rechtsanwalt und Autor Oliver Tolmein.

Eine Veranstaltung von Die Untüchtigen in Kooperation mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

Am 12. August 1944 wüteten in Sant’Anna di Stazzema Einheiten der 16. SS-Panzergrenadier-Division »Reichsführer-SS«. 560 Menschen wurden in dem italienischen Bergdorf im Rahmen der »Partisanenbekämpfung« auf offener Straße, in ihren Häusern und auf freiem Feld ermordet. Einheiten der Waffen-SS trieben in mehreren Ortsteilen Frauen, Kinder und ältere Menschen zusammen und töteten sie mit Maschinengewehren, Pistolen und Handgranaten. Auf dem Kirchplatz wurde über den Leichen ein gewaltiger Scheiterhaufen aus Kirchenbänken errichtet und in Brand gesteckt.

Für die Täter blieb die Beteiligung an dem Massaker folgenlos. Sie lebten nach dem Krieg in Deutschland unbehelligt weiter. Die italienische Justiz zog es zunächst vor, die Akten unbearbeitet zu »archivieren«. Zusammen mit den Unterlagen von weiteren NS-Kriegsverbrechen wurden sie jahrzehntelang bei der Allgemeinen Militäranwaltschaft in Rom in einem versiegelten und mit einem Eisengitter versehenen »Schrank der Schande« verwahrt, der bis 1994 mit der Tür zu einer Wand gedreht, von den Staatsanwälten gänzlich unangetastet blieb.

Erst im Jahr 2004 eröffnete ein italienisches Militärgericht in La Spezia ein Strafverfahren gegen zehn noch lebende Nazis wegen ihrer Beteiligung an den Morden in Sant’Anna. Der Prozess endete für die Angeklagten in Abwesenheit mit einer Verurteilung zu lebenslanger Haft sowie Entschädigungszahlungen in Höhe von etwa 100 Millionen Euro. Unter den Verurteilten befindet sich der in Hamburg-Volksdorf in einem Altersheim lebende SS-Untersturmbannführer Gerhard Sommer.

Das italienische Urteil wurde in Deutschland nie vollstreckt. Die hiesige Justiz strengte auch keinen eigenständigen Prozess an, um den honorigen älteren Herren der Waffen-SS nicht den wohlverdienten Lebensabend zu verhageln. Das gleiche Maß an Willfährigkeit und Engagement, das Staatsanwälte, Richter und Juraprofessoren im Dienste des Nationalsozialismus an den Tag legten, investierten sie nach dem 2. Weltkrieg in die Fortführung ihrer Karrieren. Braune Vorzeigejuristen konnten bruchlos demokratische Vorzeigebürger werden ­- ein Glück, das in der BRD noch jedem Nazi zuteil wurde. Abgesehen vom ehemaligen hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer, der den Frankfurter Auschwitz-Prozess durchsetzte, zeigten die meisten seiner Kollegen kein Interesse an der Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Diese notorische Verfolgungsverweigerung der deutschen Justiz hält bis heute an.

Im Fall des Massakers von Sant’Anna hat es zäher juristischer und politischer Auseinandersetzungen bedurft, damit nun 70 Jahre nach den Morden der inzwischen 93-jährige Gerhard Sommer vor Gericht stehen wird. Der Prozess könnte noch in diesem Herbst in Hamburg beginnen.

Mehr Hintergrundinformation findet ihr hier.

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